Es ist ein weiterer Erfolg für den Sonntagsschutz in Bayern: Auch wenn in der Innenstadt Märkte oder andere Verantaltungen stattfinden, dürfen deshalb nicht die Geschäfte im gesamten Ansbacher Stadtgebiet öffnen. So urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 9. August 2018. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung und die Gewerkschaft Verdi hatten zusammen gegen eine entsprechende Verordnung der Stadt Ansbach geklagt.
„Die Entscheidung kommt nicht überraschend. Vielmehr führt diese die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu anlassbezogenen Sonntagsöffnungen konsequent fort“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn, der die Klage für Verdi und die KAB führte. „Es bleibt zu hoffen, dass diese Rechtsprechung spätestens jetzt von den zuständigen Gemeinden auch wahrgenommen und konsequent umgesetzt wird.“
Weitere Informationen zur Allianz für den Freien Sonntag:
www.allianz-fuer-den-freien-sonntag.de
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter:
Sendung „Treffpunkt KAB“ im Münchner Kirchenradio
Jeden 3. Mittwoch im Monat, 19:00 Uhr
Nachdenken über Arbeit, Leben, Kirche, Gesellschaftspolitik. Hier zum Nachhören!
Verbandszeitschrift & Bildungsprogramm
Aktuelle Ausgaben hier herunterladen:
KAB-Mitteilungsblatt Frühjahr/Sommer 2024: Was ist Arbeit wert?
16. Januar 2024 bis 30. Juni 2025
80336 München - online/Präsenz
BieBiR: Bildung für ehrenamtliche Bildungsreferenten/innen
29. Februar 2024 bis 27. November 2024
80336 München - Pettenkoferstr. 8
Krisenbegleitung, Aufbaukurs II
23. September 2024, 18:00 Uhr
80336 München - Pettenkoferstr.8
Krisenbegleiter Ausbaukurs I
14. Oktober 2024, 15:00 Uhr
10719 Berlin - Kurfürstendamm 203
Berlin Undercover - die etwas andere Bildungsreise